Tauschring Itzehoe und Umgebung - Kleinanzeigenmarkt

Satzung

Satzung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr


  1. Die Gemeinschaft führt den Namen „Tauschring Itzehoe und Umgebung“
  2. Die Organisations- und Koordinationsstelle befindet sich im Stadtteilbüro Wellenkamp, Begegnungsstätte, de-Vos-Straße 7, 25524 Itzehoe
  3. Die Gemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck


Die Gemeinschaft organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschließlich humanitäre, gemeinnützige, soziale Zwecke und fördert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.


§ 3 Marktordnung


Der Tauschring regelt seine Geschäfte über eine Marktordnung.


§ 4 Mitgliedschaft


  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele und die Marktordnung der Gemeinschaft akzeptiert.
  2. Die Rechte und die Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Marktordnung.
  3. Juristische Personen können Fördermitglieder werden.
  4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
  5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Organisationsteam.
  6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Organisationsteams ausgeschlossen werden wenn es den Zielen der Gemeinschaft und der Marktordnung zuwider handelt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist einzuladen und anzuhören.


§ 5 Die Mitgliederversammlung


  1. Das oberste Organ der Gemeinschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Organisationsteam geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle entscheidenden Belange der Gemeinschaft. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• Wahl und Abwahl des Organisationsteams
• Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der Marktordnung
• Beschlussfassung über den Jahresabschlussbericht des Organisationsteams
• Beschlussfassung über die Entlastung des Organisationsteams
• Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens der Gemeinschaft
• Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitgliedes bei Anrufung
• Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und/oder des Organisations-teams
• Protokollführung

 

3. Zur Mitgliederversammlung lädt das Organisationsteam unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Diese tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10% der Mitglieder sie unter der Angabe von Gründen verlangen. Sie muss spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrages tagen.

5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.

6. Über die Beschlüsse, deren Zustandekommen und über den Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.


§ 6 Das Organisationsteam


1. Das Organisationsteam besteht aus einem mindestens fünfköpfigen, gleichberechtigten Team und nimmt die folgenden Aufgaben wahr:
• Einberufung der Mitgliederversammlung

• Vertretung der Gemeinschaft nach außen
• Organisation und Koordination der Marktangebote
• Kontrolle der Verrechnungseinheiten
• Schiedsstelle bei Konflikten
• Aufnahme von Mitgliedern
• Austritt von Mitgliedern
• Ausschluss von Mitgliedern
2. Das Organisationsteam arbeitet ehrenamtlich. Aufwandsentschädigungen werden über die in der Marktordnung festgelegten Verrechnungseinheiten vergütet. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
3. Die Amtszeit der Mitglieder des Organisationsteams beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung eines neuen Teams im Amt.
4. Das Organisationsteam soll in der Regel monatlich tagen.
5. Die Beschlüsse dort sind schriftlich zu protokollieren und vom Team abzuzeichnen.


§ 7 Änderung der Satzung und Auflösung der Gemeinschaft


  1. Über die Änderung der Satzung, die Änderung des Zweckes, der Ziele, der Marktordnung und über die Auflösung der Gemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Vorschläge zu Änderungen oder zur Auflösung der Gemeinschaft sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens vier Wochen vor der Sitzung der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen.
  3. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  4. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind der Mitgliederversammlung bis spätestens mit der Einladung mitzuteilen.
  5. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an das Stadtteilforum „Wellenkamper Runde“ und zwar mit der Auflage, dieses für gemeinnützige Zwecke im Bereich Itzehoe und Umgebung einzusetzen.

Marktordnung

Marktordnung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06




Grundsätze:


  1. Die Gemeinschaft „Tauschring Itzehoe und Umgebung“ organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschließlich humanitäre, gemeinnützige, soziale Zwecke und fördert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.
  2. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der Satzung und die Marktordnung der Gemeinschaft anerkennt und mindestens ein Angebot einbringt. Juristische Personen können Fördermitglieder werden.
  3. Nur Mitglieder sind berechtigt Geschäfte im Sinne der Marktordnung vorzunehmen. Die Mitglieder der Gemeinschaft tauschen bzw. handeln untereinander Dienstleistungen oder Güter. Hierfür sind sie selbst verantwortlich.
  4. Die Verrechnungseinheit ist das „Talent“. Ein Talent entspricht einer Realzeit von 60 Minuten.
  5. Für jedes Mitglied wird ein Zeitkonto eröffnet. Das Mitglied erhält eine Kontonummer und wählt einen Codenamen.
  6. Jedem Mitglied wird ein Startkapital von 10 Talenten eingeräumt.
  7. Dienstleistung und Güter werden in „Talent- Zeiteinheiten“ verrechnet. Diese Zeit, die die Tätigkeit in Anspruch genommen hat, wird auf den Zeitkonten verbucht.
  8. Dienstleistungen und Güter dürfen frei getauscht oder in „Talentzeiteinheiten“ gehandelt werden. Die jeweiligen Leistungen werden auf einem „Verrechnungsscheck“ gutgeschrieben. Dieser Scheck muss vom „Talentegeber“ abgezeichnet werden.
  9. Die Konten werden vom Organisationsteam der Gemeinschaft geführt. Hierzu müssen die „Verrechnungsschecks“ spätestens zum Ende des folgenden Monats eingegangen sein. Die blanko Verrechnungsschecks sind beim wöchentlichen Treffen erhältlich.
    Die Verrechnungsschecks sind nicht übertragbar.
  10. Je ausgeglichener das Geben und das Nehmen der einzelnen Mitglieder ist, desto besser funktioniert das Tauschsystem. Hohe Überschüsse oder Schulden müssen daher ausgeglichen werden. Ist das Überziehungslimit von 30 Talenten auf der Habenseite oder von 10 Talenten auf der Sollseite erreicht, muss das Konto innerhalb eines halben Jahres bereinigt sein. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Dieser ist beim Organisationsteam zu stellen.
  11. Für die organisatorischen Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft wird von jedem Mitglied ein monatlicher Beitrag von 0,25 Talenten= 15 Minuten für die Organisation, Koordination und Verwaltung erhoben.
  12. Der „Tauschring Itzehoe und Umgebung“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine Rechtsansprüche auf die Art der Ausführung oder die Qualität von Dienstleistungen oder Waren. Die Gemeinschaft übernimmt keine Versicherungsleistungen.
  13. Die Verantwortung für den Handel liegt bei den einzelnen Mitgliedern. Die Regelung eventuell entstehender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorgänge ist Sache der einzelnen Mitglieder. Die Gemeinschaft übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung.
  14. Da alle Mitglieder grundsätzlich für eventuell entstehende Schäden selbst haften, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen!
  15. Will ein Mitglied den Tauschring verlassen, so ist dies schriftlich dem Organisationsteam gegenüber zu erklären. Der Kontostand muss dann ausgeglichen sein.
  16. Zum Schutz vor Missbrauch wird bei Negativkontoständen ausnahmsweise auf den Euro zurückgegriffen.
    Ein Minus- Talent ist dann mit 10 Euro abzulösen.
    Positive Kontostände werden nicht vergütet.
  17. Die Änderung der Marktordnung ist Aufgabe der Mitgliederversammlung. Näheres regelt die Satzung der Gemeinschaft.

 

Ich erkenne die mir vorliegende Satzung und
die Marktordnung der Gemeinschaft an.