Marktordnung
Marktordnung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06
Grundsätze:
- Die Gemeinschaft „Tauschring Itzehoe und Umgebung“ organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschließlich humanitäre, gemeinnützige, soziale Zwecke und fördert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.
- Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der Satzung und die Marktordnung der Gemeinschaft anerkennt und mindestens ein Angebot einbringt. Juristische Personen können Fördermitglieder werden.
- Nur Mitglieder sind berechtigt Geschäfte im Sinne der Marktordnung vorzunehmen. Die Mitglieder der Gemeinschaft tauschen bzw. handeln untereinander Dienstleistungen oder Güter. Hierfür sind sie selbst verantwortlich.
- Die Verrechnungseinheit ist das „Talent“. Ein Talent entspricht einer Realzeit von 60 Minuten.
- Für jedes Mitglied wird ein Zeitkonto eröffnet. Das Mitglied erhält eine Kontonummer und wählt einen Codenamen.
- Jedem Mitglied wird ein Startkapital von 10 Talenten eingeräumt.
- Dienstleistung und Güter werden in „Talent- Zeiteinheiten“ verrechnet. Diese Zeit, die die Tätigkeit in Anspruch genommen hat, wird auf den Zeitkonten verbucht.
- Dienstleistungen und Güter dürfen frei getauscht oder in „Talentzeiteinheiten“ gehandelt werden. Die jeweiligen Leistungen werden auf einem „Verrechnungsscheck“ gutgeschrieben. Dieser Scheck muss vom „Talentegeber“ abgezeichnet werden.
- Die Konten werden vom Organisationsteam der Gemeinschaft geführt. Hierzu müssen die „Verrechnungsschecks“ spätestens zum Ende des folgenden Monats eingegangen sein. Die blanko Verrechnungsschecks sind beim wöchentlichen Treffen erhältlich.
Die Verrechnungsschecks sind nicht übertragbar. - Je ausgeglichener das Geben und das Nehmen der einzelnen Mitglieder ist, desto besser funktioniert das Tauschsystem. Hohe Überschüsse oder Schulden müssen daher ausgeglichen werden. Ist das Überziehungslimit von 30 Talenten auf der Habenseite oder von 10 Talenten auf der Sollseite erreicht, muss das Konto innerhalb eines halben Jahres bereinigt sein. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Dieser ist beim Organisationsteam zu stellen.
- Für die organisatorischen Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft wird von jedem Mitglied ein monatlicher Beitrag von 0,25 Talenten= 15 Minuten für die Organisation, Koordination und Verwaltung erhoben.
- Der „Tauschring Itzehoe und Umgebung“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine Rechtsansprüche auf die Art der Ausführung oder die Qualität von Dienstleistungen oder Waren. Die Gemeinschaft übernimmt keine Versicherungsleistungen.
- Die Verantwortung für den Handel liegt bei den einzelnen Mitgliedern. Die Regelung eventuell entstehender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorgänge ist Sache der einzelnen Mitglieder. Die Gemeinschaft übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung.
- Da alle Mitglieder grundsätzlich für eventuell entstehende Schäden selbst haften, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen!
- Will ein Mitglied den Tauschring verlassen, so ist dies schriftlich dem Organisationsteam gegenüber zu erklären. Der Kontostand muss dann ausgeglichen sein.
- Zum Schutz vor Missbrauch wird bei Negativkontoständen ausnahmsweise auf den Euro zurückgegriffen.
Ein Minus- Talent ist dann mit 10 Euro abzulösen.
Positive Kontostände werden nicht vergütet. - Die Änderung der Marktordnung ist Aufgabe der Mitgliederversammlung. Näheres regelt die Satzung der Gemeinschaft.
Ich erkenne die mir vorliegende Satzung und
die Marktordnung der Gemeinschaft an.