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Marktordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Kotheimer   
Donnerstag, den 01. Mai 2008 um 20:22 Uhr

Marktordnung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06


Grunds?tze:


  1. Die Gemeinschaft ?Tauschring Itzehoe und Umgebung? organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschlie?lich humanit?re, gemeinn?tzige, soziale Zwecke und f?rdert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.
  2. Mitglied kann jede nat?rliche Person werden, die die Ziele der Satzung und die Marktordnung der Gemeinschaft anerkennt und mindestens ein Angebot einbringt. Juristische Personen k?nnen F?rdermitglieder werden.
  3. Nur Mitglieder sind berechtigt Gesch?fte im Sinne der Marktordnung vorzunehmen. Die Mitglieder der Gemeinschaft tauschen bzw. handeln untereinander Dienstleistungen oder G?ter. Hierf?r sind sie selbst verantwortlich.
  4. Die Verrechnungseinheit ist das ?Talent?. Ein Talent entspricht einer Realzeit von 60 Minuten.
  5. F?r jedes Mitglied wird ein Zeitkonto er?ffnet. Das Mitglied erh?lt eine Kontonummer und w?hlt einen Codenamen.
  6. Jedem Mitglied wird ein Startkapital von 10 Talenten einger?umt.
  7. Dienstleistung und G?ter werden in ?Talent- Zeiteinheiten? verrechnet. Diese Zeit, die die T?tigkeit in Anspruch genommen hat, wird auf den Zeitkonten verbucht.
  8. Dienstleistungen und G?ter d?rfen frei getauscht oder in ?Talentzeiteinheiten? gehandelt werden. Die jeweiligen Leistungen werden auf einem ?Verrechnungsscheck? gutgeschrieben. Dieser Scheck muss vom ?Talentegeber? abgezeichnet werden.
  9. Die Konten werden vom Organisationsteam der Gemeinschaft gef?hrt. Hierzu m?ssen die ?Verrechnungsschecks? sp?testens zum Ende des folgenden Monats eingegangen sein. Die blanko Verrechnungsschecks sind beim w?chentlichen Treffen erh?ltlich.
    Die Verrechnungsschecks sind nicht ?bertragbar.
  10. Je ausgeglichener das Geben und das Nehmen der einzelnen Mitglieder ist, desto besser funktioniert das Tauschsystem. Hohe ?bersch?sse oder Schulden m?ssen daher ausgeglichen werden. Ist das ?berziehungslimit von 30 Talenten auf der Habenseite oder von 10 Talenten auf der Sollseite erreicht, muss das Konto innerhalb eines halben Jahres bereinigt sein. Eine Fristverl?ngerung ist auf Antrag m?glich. Dieser ist beim Organisationsteam zu stellen.
  11. F?r die organisatorischen Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft wird von jedem Mitglied ein monatlicher Beitrag von 0,25 Talenten= 15 Minuten f?r die Organisation, Koordination und Verwaltung erhoben.
  12. Der ?Tauschring Itzehoe und Umgebung? ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine Rechtsanspr?che auf die Art der Ausf?hrung oder die Qualit?t von Dienstleistungen oder Waren. Die Gemeinschaft ?bernimmt keine Versicherungsleistungen.
  13. Die Verantwortung f?r den Handel liegt bei den einzelnen Mitgliedern. Die Regelung eventuell entstehender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorg?nge ist Sache der einzelnen Mitglieder. Die Gemeinschaft ?bernimmt hierf?r keinerlei Verantwortung.
  14. Da alle Mitglieder grunds?tzlich f?r eventuell entstehende Sch?den selbst haften, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen!
  15. Will ein Mitglied den Tauschring verlassen, so ist dies schriftlich dem Organisationsteam gegen?ber zu erkl?ren. Der Kontostand muss dann ausgeglichen sein.
  16. Zum Schutz vor Missbrauch wird bei Negativkontost?nden ausnahmsweise auf den Euro zur?ckgegriffen.
    Ein Minus- Talent ist dann mit 10 Euro abzul?sen.
    Positive Kontost?nde werden nicht verg?tet.
  17. Die ?nderung der Marktordnung ist Aufgabe der Mitgliederversammlung. N?heres regelt die Satzung der Gemeinschaft.

?

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die mir vorliegende Satzung und
die Marktordnung der Gemeinschaft an.

Ort, Datum Unterschrift

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:22 Uhr