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The News
Gr?nde f?r die Mitgliedschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stefan Menzel   
Mittwoch, den 11. Juni 2008 um 16:06 Uhr

Werden Sie Mitglied in unserem Tauschring

Es gibt gen?gend Gr?nde daf?r:

  • Bieten, was man hat oder kann gegen das, was man braucht
  • Gerechter, zinsloser Tausch von Dienstleistungen und Waren
  • Aktivierung Nachbarschaftlicher Hilfe
  • Kontakte pflegen
  • Unabh?ngigkeit vom Geld
  • F?rderung der Solidarit?t statt Konkurrenz
  • Belebung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Mobilisierung und F?rderung eigener Talente
  • Umweltschutz
  • Mitgliedschaft ist absolut kostenfrei


Peter hilft Konrad beim Computerkauf, und h?tet bei Monika am Abend die Kinder. Konrad hilft Klaus bei der Autoreparatur, Monika hilft bei der Konfirmationsfeier von Peter?s Sohn usw., usw.

So oder ?hnlich kann es laufen, machen Sie doch mit.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:21 Uhr
 
Marktplatz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 05. Mai 2008 um 19:25 Uhr

{phpfile}http://tauschring.wellenkamp.info/classad/index.php{/phpfile}

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:23 Uhr
 
Impressum PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stefan Menzel   
Freitag, den 02. Mai 2008 um 18:13 Uhr

Verantwortlich f?r den Inhalt dieser Webseite:

Stadtteilmanagement Wellenkamp

Organisationsteam Tauschring Itzehoe und Umgebung

Begegnungsst?tte

de-Vos-Stra?e 7

25524 Itzehoe

Telefon: 04821 888014

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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Technisch Verantwortlich:

Stefan Menzel

Schulenburg 37

25524 Itzehoe

Tel.: 04821 87882

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.



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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt S?ren Siebert

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:20 Uhr
 
Satzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Kotheimer   
Donnerstag, den 01. Mai 2008 um 20:37 Uhr

Satzung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06


? 1 Name, Sitz, Gesch?ftsjahr

  1. Die Gemeinschaft f?hrt den Namen ?Tauschring Itzehoe und Umgebung?
  2. Die Organisations- und Koordinationsstelle befindet sich im Stadtteilb?ro Wellenkamp, Begegnungsst?tte, de-Vos-Stra?e 7, 25524 Itzehoe
  3. Die Gemeinschaft ist eine Gesellschaft b?rgerlichen Rechts (GbR)
  4. Das Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr.

? 2 Zweck


Die Gemeinschaft organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschlie?lich humanit?re, gemeinn?tzige, soziale Zwecke und f?rdert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.


? 3 Marktordnung


Der Tauschring regelt seine Gesch?fte ?ber eine Marktordnung.


? 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede nat?rliche Person werden, die die Ziele und die Marktordnung der Gemeinschaft akzeptiert.
  2. Die Rechte und die Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Marktordnung.
  3. Juristische Personen k?nnen F?rdermitglieder werden.
  4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserkl?rung.
  5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erkl?rung gegen?ber dem Organisationsteam.
  6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Organisationsteams ausgeschlossen werden wenn es den Zielen der Gemeinschaft und der Marktordnung zuwider handelt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg?ltig. Das Mitglied ist einzuladen und anzuh?ren.

? 5 Die Mitgliederversammlung

  1. Das oberste Organ der Gemeinschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Organisationsteam geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung beschlie?t ?ber alle entscheidenden Belange der Gemeinschaft. Zu den Aufgaben geh?ren insbesondere:

? Wahl und Abwahl des Organisationsteams
? Beschlussfassung ?ber die ?nderung der Satzung und der Marktordnung
? Beschlussfassung ?ber den Jahresabschlussbericht des Organisationsteams
? Beschlussfassung ?ber die Entlastung des Organisationsteams
? Beschlussfassung ?ber die ?bernahme neuer Aufgaben oder den R?ckzug aus Aufgaben seitens der Gemeinschaft
? Beschlussfassung ?ber den Ausschluss eines Mitgliedes bei Anrufung
? Beschlussfassung ?ber Antr?ge von Mitgliedern und/oder des Organisations-teams
? Protokollf?hrung

?

3. Zur Mitgliederversammlung l?dt das Organisationsteam unter Angabe einer vorl?ufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Diese tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.

4. Eine au?erordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10% der Mitglieder sie unter der Angabe von Gr?nden verlangen. Sie muss sp?testens f?nf Wochen nach Eingang des Antrages tagen.

5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf?hig; ihre Beschl?sse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.

6. ?ber die Beschl?sse, deren Zustandekommen und ?ber den Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollf?hrer unterschrieben.


? 6 Das Organisationsteam

1. Das Organisationsteam besteht aus einem mindestens f?nfk?pfigen, gleichberechtigten Team und nimmt die folgenden Aufgaben wahr:
? Einberufung der Mitgliederversammlung
? Vertretung der Gemeinschaft nach au?en
? Organisation und Koordination der Marktangebote
? Kontrolle der Verrechnungseinheiten
? Schiedsstelle bei Konflikten
? Aufnahme von Mitgliedern
? Austritt von Mitgliedern
? Ausschluss von Mitgliedern
2. Das Organisationsteam arbeitet ehrenamtlich. Aufwandsentsch?digungen werden ?ber die in der Marktordnung festgelegten Verrechnungseinheiten verg?tet. Hier?ber entscheidet die Mitgliederversammlung.
3. Die Amtszeit der Mitglieder des Organisationsteams betr?gt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung eines neuen Teams im Amt.
4. Das Organisationsteam soll in der Regel monatlich tagen.
5. Die Beschl?sse dort sind schriftlich zu protokollieren und vom Team abzuzeichnen.

? 7 ?nderung der Satzung und Aufl?sung der Gemeinschaft

  1. ?ber die ?nderung der Satzung, die ?nderung des Zweckes, der Ziele, der Marktordnung und ?ber die Aufl?sung der Gemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Vorschl?ge zu ?nderungen oder zur Aufl?sung der Gemeinschaft sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis sp?testens vier Wochen vor der Sitzung der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen.
  3. F?r die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  4. ?nderungen oder Erg?nzungen der Satzung, die von der zust?ndigen Registerbeh?rde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, bed?rfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind der Mitgliederversammlung bis sp?testens mit der Einladung mitzuteilen.
  5. Bei Aufl?sung, bei Entziehung der Rechtsf?higkeit der Gemeinschaft oder bei Wegfall der steuerbeg?nstigten Zwecke f?llt das gesamte Verm?gen an das Stadtteilforum ?Wellenkamper Runde? und zwar mit der Auflage, dieses f?r gemeinn?tzige Zwecke im Bereich Itzehoe und Umgebung einzusetzen.

?

Ort, Datum Unterschrift

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:22 Uhr
 
Marktordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Kotheimer   
Donnerstag, den 01. Mai 2008 um 20:22 Uhr

Marktordnung
Tauschring Itzehoe und Umgebung
Neufassung vom 11.Mai 06


Grunds?tze:


  1. Die Gemeinschaft ?Tauschring Itzehoe und Umgebung? organisiert und koordiniert die Nachbarschaftshilfe im Bereich Itzehoe und Umgebung, verfolgt selbstlos und ausschlie?lich humanit?re, gemeinn?tzige, soziale Zwecke und f?rdert den geld-und zinslosen Austausch von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht.
  2. Mitglied kann jede nat?rliche Person werden, die die Ziele der Satzung und die Marktordnung der Gemeinschaft anerkennt und mindestens ein Angebot einbringt. Juristische Personen k?nnen F?rdermitglieder werden.
  3. Nur Mitglieder sind berechtigt Gesch?fte im Sinne der Marktordnung vorzunehmen. Die Mitglieder der Gemeinschaft tauschen bzw. handeln untereinander Dienstleistungen oder G?ter. Hierf?r sind sie selbst verantwortlich.
  4. Die Verrechnungseinheit ist das ?Talent?. Ein Talent entspricht einer Realzeit von 60 Minuten.
  5. F?r jedes Mitglied wird ein Zeitkonto er?ffnet. Das Mitglied erh?lt eine Kontonummer und w?hlt einen Codenamen.
  6. Jedem Mitglied wird ein Startkapital von 10 Talenten einger?umt.
  7. Dienstleistung und G?ter werden in ?Talent- Zeiteinheiten? verrechnet. Diese Zeit, die die T?tigkeit in Anspruch genommen hat, wird auf den Zeitkonten verbucht.
  8. Dienstleistungen und G?ter d?rfen frei getauscht oder in ?Talentzeiteinheiten? gehandelt werden. Die jeweiligen Leistungen werden auf einem ?Verrechnungsscheck? gutgeschrieben. Dieser Scheck muss vom ?Talentegeber? abgezeichnet werden.
  9. Die Konten werden vom Organisationsteam der Gemeinschaft gef?hrt. Hierzu m?ssen die ?Verrechnungsschecks? sp?testens zum Ende des folgenden Monats eingegangen sein. Die blanko Verrechnungsschecks sind beim w?chentlichen Treffen erh?ltlich.
    Die Verrechnungsschecks sind nicht ?bertragbar.
  10. Je ausgeglichener das Geben und das Nehmen der einzelnen Mitglieder ist, desto besser funktioniert das Tauschsystem. Hohe ?bersch?sse oder Schulden m?ssen daher ausgeglichen werden. Ist das ?berziehungslimit von 30 Talenten auf der Habenseite oder von 10 Talenten auf der Sollseite erreicht, muss das Konto innerhalb eines halben Jahres bereinigt sein. Eine Fristverl?ngerung ist auf Antrag m?glich. Dieser ist beim Organisationsteam zu stellen.
  11. F?r die organisatorischen Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft wird von jedem Mitglied ein monatlicher Beitrag von 0,25 Talenten= 15 Minuten f?r die Organisation, Koordination und Verwaltung erhoben.
  12. Der ?Tauschring Itzehoe und Umgebung? ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine Rechtsanspr?che auf die Art der Ausf?hrung oder die Qualit?t von Dienstleistungen oder Waren. Die Gemeinschaft ?bernimmt keine Versicherungsleistungen.
  13. Die Verantwortung f?r den Handel liegt bei den einzelnen Mitgliedern. Die Regelung eventuell entstehender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorg?nge ist Sache der einzelnen Mitglieder. Die Gemeinschaft ?bernimmt hierf?r keinerlei Verantwortung.
  14. Da alle Mitglieder grunds?tzlich f?r eventuell entstehende Sch?den selbst haften, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen!
  15. Will ein Mitglied den Tauschring verlassen, so ist dies schriftlich dem Organisationsteam gegen?ber zu erkl?ren. Der Kontostand muss dann ausgeglichen sein.
  16. Zum Schutz vor Missbrauch wird bei Negativkontost?nden ausnahmsweise auf den Euro zur?ckgegriffen.
    Ein Minus- Talent ist dann mit 10 Euro abzul?sen.
    Positive Kontost?nde werden nicht verg?tet.
  17. Die ?nderung der Marktordnung ist Aufgabe der Mitgliederversammlung. N?heres regelt die Satzung der Gemeinschaft.

?

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die mir vorliegende Satzung und
die Marktordnung der Gemeinschaft an.

Ort, Datum Unterschrift

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 15:22 Uhr
 
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